126. Anteil¹⁾. Teil²⁾. Portion³⁾.
Teil drückt bloß das Verhältnis eines Dinges zu seinem Ganzen aus, daß es nämlich mit andern zusammen dieses Ganze ausmacht. Wenn ein Buch aus mehreren Bänden besteht, so nenne ich jeden Band einen Teil desselben, sofern er mit den übrigen Bänden das ganze Buch ausmacht. Anteil ist der Teil eines Ganzen, sofern jemand ein Eigentumsrecht darauf hat. So sagt man: mein Anteil an dieser Erbschaft macht nur den sechsten Teil derselben aus. Portion (v. franz. portion, lat. portio) bezeichnet den auf jeden einzelnen, im Verhältnis zu seinem Anspruch oder Bedürfnis, kommenden Teil; es wird fast nur in bezug auf Speisen gebraucht (eine Portion Braten, Gemüse usw.) und ist nur in der Umgangssprache üblich; auf andere Dinge übertragen wirkt es, selbst in der Umgangssprache, als Kraftwort (z. B. eine Portion Stolz, Eitelkeit usw.). Wird eine bestimmte Portion an Nahrungsmitteln von einem Höhergestellten seinen Untergebenen vorgeschrieben (wie beim Militär, bei Seeleuten), so heißt sie Ration. So spricht man namentlich von den Futterrationen der Militärpferde. Neben Portion sind auch die Fremdwörter Dosis und Deputat in Gebrauch. Dosis bezeichnet namentlich einen kleinen Teil eines Arzneimittels, medizinischen Pulvers, Giftes usw., der einem verabreicht wird, z. B. eine Dosis Arsenik. Deputat (deputatum, d. i. Besoldung, verordneter Unterhalt) ist eigentlich das sonstige Einkommen, z. B. an Früchten, Holz u. ähnl., das einer neben dem Geldeinkommen noch hat; dann überhaupt: der Teil, der einem gebührt. Daher sagt man gewöhnlich: Hier hast du dein Deputat.