107. Anordnen¹⁾. Einrichten²⁾.
Ersteres bezieht sich auf das Verhältnis, in welchem die einzelnen Teile zueinander, letzteres auf das Verhältnis, in welchem sie zum Ganzen stehen sollen. Man ordnet daher etwas an, indem man ihm die Stelle anweist, welche es zu den übrigen Teilen einnehmen soll, man richtet aber etwas ein, indem man die einzelnen Teile in Übereinstimmung bringt und so zu einem Ganzen vereinigt, z. B. einen Arm (der gebrochen war) einrichten. „Im ernsten Beinhaus wars, wo ich beschaute, | wie Schädel Schädeln angeordnet paßten.“ Goethe, Bei Betrachtung von Schillers Schädel. In übertragener Bedeutung bleibt das Sinnverhältnis zwischen beiden Wörtern dasselbe. Man ordnet z. B. ein Pest an, d. h. man weist ihm eine bestimmte Stelle innerhalb der übrigen Feste zu; man richtet eine Anstalt ein, d. h. man sorgt dafür, daß lebendige Glieder sich zu einem solchen Ganzen geordnet zusammenschließen.