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35. Ablehnen¹⁾. Abweisen²⁾. Abschlagen³⁾. Ausschlagen⁴⁾. Verweigern⁵⁾. (Sich) Versagen⁶⁾. (Sich) Verbitten⁷⁾.

1) To decline.
2) Put one off, reject.
3) Refuse, deny.
4) Reject.
5) Refuse.
6) Deny (one’s self any thing).
7) To beg to be excused, to beg one not to do so, to deprecate.
1) Refuser (s’excuser).
2) Renvoyer.
3) Refuser.
4) Rejeter.
5) Refuser quelque chose.
6) Se refuser.
7) Prier de ne pas faire.
1) Declinare.
2) Rimandare.
3) Rifiutare (ricusare).
4) Rifiutare (ricusare).
5) Ricusare (rifiutare, negare).
6) Ricusare (rifiutare, negare).
7) Pregare (di non fare).

Der diesen Zeitwörtern gemeinsame Begriff ist der des Zurückweisens einer Bitte, einer Forderung, eines Anerbietens usw. Ablehnen (eig. von sich wegwenden) ist der umfassendste, zugleich aber auch der glimpflichste und gewählteste Ausdruck. Man lehnt eine Ehre, einen Verdacht, einen Vorschlag, ein Bittgesuch, eine Wahl usw. ab; „das Übertriebene, Falsche, Handwerksmäßige lehne er (der Künstler) ab“ (Goethe, Sprüche in Prosa 748). Während in ablehnen liegt, daß das Zurückweisen leise, unmerklich, höflich, vornehm ("Alles Vornehme ist eigentlich ablehnend.“ Goethe, Dicht. u. W. III, 11) geschieht, hebt abweisen das Entschiedene und Bestimmte des Zurückweisens hervor. „Tadle ich, so kann mir begegnen, daß ich etwas Vortreffliches abweise“ (Goethe, Wanderjahre I, 10). Abgewiesen werden namentlich auch Personen, zudringlich Bittende, z. B. Bettler, Freier, Kläger usw. Versagen und abschlagen gebraucht man hauptsächlich von Wünschen, Bitten und erbetenen Gegenständen; versagen kann man sich selbst oder andern etwas, gewöhnlich ist damit eine Entbehrung oder eine Enttäuschung verknüpft; z. B. Ich habe mir manches Vergnügen versagt, um Zeit für die Studien zu gewinnen. „Was eine Gottheit diesem frei gewährt, | und jenem streng versagt, ein solches Gut | erreicht nicht jeder, wie er will und mag“ (Goethe, Tasso II,3). Abschlagen ist der stärkste Ausdruck; das Zurückweisen geschieht hier unvermittelt, rücksichtslos und wirkt daher oft verletzend, z. B. eine Bitte, einen Wunsch, ein Gesuch rundweg abschlagen. „Er ließ sie (Antonelli) bitten; sie schlug es ab“ (Goethe, Unterhandlungen d. Ausg.). Verweigern setzt nicht immer eine ausdrückliche Bitte voraus, z. B. „Der Zorn | der Himmlischen verweigert uns die Winde“ (Schiller, Iphig. II,2). Namentlich wird dieser Ausdruck aber gesetzt, um den Widerstand gegen rechtmäßige Forderungen zu bezeichnen, z. B. die Steuern, den Gehorsam, den Eid verweigern. Ganz dasselbe, was abschlagen (Gegens. gewähren) einer Bitte gegenüber ist, das ist ausschlagen (Gegens. annehmen) einem Anerbieten gegenüber, z. B. „Was man von der Minute ausgeschlagen, | gibt keine Ewigkeit zurück“ (Schiller, Resignation). Sich verbitten ist ein milderer Ausdruck für ausschlagen, indem man bittet, von der moralischen Verpflichtung, es anzunehmen entbunden zu werden. Oft wird aber sich verbitten auch ironisch gebraucht, indem man etwas Unangenehmes scheinhar als etwas Angenehmes behandelt, und ist dann der stärkste, bittere Ausdruck der Zurückweisung.