99. Anlaß¹⁾. Gelegenheit²⁾.
Veranlassung³⁾.
Die Umstände, die den Entschluß zu einer Handlung bewirken, nennt man Anlaß (von anlassen, d. i. eig. etwas worauf hin sich bewegen lassen, etwas an eine Person oder Sache lassen, d. h. das Hemmnis, das dazwischen lag, beseitigen, z. B. einen Teich anlassen, das Wasser wieder hinzulassen), die Umstände, die die Ausführung erleichtern, nennt man Gelegenheit (von gelegen, d. i. eig. in einer solchen Lage, wie sie uns paßt). Veranlassung (von veranlassen, d. i. Anlaß geben) ist teils eine abstraktere Bezeichnung für Anlaß, teils drückt es die Herbeiführung eines Anlasses aus. Tezels Ablaßhandel ward der Anlaß (oder Tezel gab die Veranlassung), daß Luther gegen die Mißbräuche der päpstlichen Herrschaft auftrat. Der Ablaßhandel hatte aber die Gemüter gegen den römischen Hof erbittert und erleichterte so jede Unternehmung gegen diesen, insofern ergriff Luther eine günstige Gelegenheit für den Kampf gegen Rom. „Übrigens waren diese Tage zwar nicht reich an Begebenheiten, doch voller Anlässe zu ernsthafter Unterhaltung. Wir nehmen daher Gelegenheit, von demjenigen, was Ottilie sich daraus in ihren Heften angemerkt, einiges mitzuteilen“ (Goethe, Wahlverw. II,2).