212. Ausstattung¹⁾. Aussteuer²⁾. Mitgift³⁾. Morgengabe⁴⁾.
Ausstattung begreift alles dasjenige in sich, was jemand von seinen Eltern oder deren Stellvertretern empfängt, sobald er das elterliche Haus verläßt, um z. B. selbst einen Hausstand zu gründen. Namentlich bezieht es sich auf die Gegenstände (Kleider, Gerätschaften usw.), die eine Tochter von den Eltern erhält, wenn sie heiratet. Aussteuer (von mhd. stiure = Stütze, Unterstützung) wird nur in diesem engeren Sinne gebraucht; es ist edler und gewählter als Ausstattung. Die Mitgift (die Gift ist subst. verb. zu geben, Mitgift ist also das Mitgegebene; sie wird auch Mitgabe, Heiratsgut, Brautgabe [urspr. das Verlöbnis bezeichnend], Brautgift [b. J. H. Voß] genannt; Mahlschatz und Brautschatz sind veraltet) ist das, was die Eltern außer dem zur Einrichtung eines Hausstandes Nötigen ihren Töchtern bei der Verheiratung mitgeben, z. B. bares Geld oder Grundstücke. Mitgift wird auch in weiterem Sinne gebraucht zur Bezeichnung dessen, was jemand die Natur als Eigenschaft mitgegeben hat, z. B. „Alwine mit der gefährlichen Mitgift der Jugend und Schönheit.“ Fr. Jacobs, Isabella. Morgengabe ist das Geschenk, das der Mann seiner Frau am Tage nach der Hochzeit macht (gleichsam als pretium virginitatis). Die Sitte, der eben Vermählten eine Morgengabe zu spenden, war im germanischen Altertum ganz verbreitet, ist aber jetzt nur noch in seltenen Fällen zu finden. Das Wort bezeichnet nicht die Mitgift oder das Heiratsgut und darf nicht mit diesen Ausdrücken verwechselt werden.