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196. Ausführen¹⁾. Ausrichten²⁾. Vollbringen³⁾. Vollführen⁴⁾. Vollziehen⁵⁾. Vollstrecken⁶⁾. Vollenden⁷⁾.

1) To execute (carry into execution).
2) Effectuate.
3) & 4) Accomplish.
4) To carry out.
5) Execute, carry out (a sentence, a decree).
6) Execute (finally).
7) To end, finish, perfect.
1) Exécuter.
2) Effectuer.
3) Accomplir.
4) Mettre à exécution.
5) Exécuter (une sentenoe).
6) Consommer.
7) Achever (finir).
1) Eseguire.
2) Effettuare (riuscire).
3) Compiere.
4) Condurre a termine.
5) Eseguire (una sentetiza).
6) Mandare in esecuzione.
7) Consumare, finire.

Ausführen und Ausrichten heißen überhaupt eine Sache aus dem Innern, den Gedanken heraus in die Wirklichkeit führen, richten (wenden); dann aber auch: sie bis zu Ende führen; die mit voll zusammengesetzten Wörter haben nur die letzte Bedeutung. Ausführen bezeichnet die Verwirklichung eines Gedankens (z. B. einen Plan, ein Vorhaben ausführen), die Weiterführung eines Entwurfes, einer Skizze, eines Keimes (z. B. der Redner beschränkte sich nicht auf bloße Andeutungen, sondern führte seinen Gedanken aufs gründlichste aus, eine ausgeführte Szene eines Dramas usw.), die Weiterführung bis zum Ende, so daß die Sache dann gleichsam aus (d. h. beendigt) ist (z. B. „Du führest mein Recht und Sache aus.“ Ps. 9,5). Ausrichten heißt entweder einer Sache die Richtung nach außen geben, sie wirklich machen, z. B. eine Hochzeit ausrichten, oder ihr die Richtung geben, die sie haben soll, z. B. einen Auftrag, Gruß ausrichten, viel, wenig ausrichten usw. Vollführen ist von ausführen bloß dadurch verschieden, daß es mehr auf das Ende der Handlung geht. Man ist schon seit langer Zeit mit der Ausführung des Entwurfs, die pontinischen Sümpfe auszutrocknen, beschäftigt, aber immer von der Vollführung desselben weit entfernt, Vollbringen hebt hervor, daß einer selbst und allein eine Arbeit zu Ende bringt, weist also auf die Handlung selbst und auf die Mühe und Anstrengung hin, die damit verbunden ist; oft ist es geradezu gleichbedeutend mit tun, z. B. ein Tagewerk, eine schwere Arbeit, ein Verbrechen usw. vollbringen. „Gott ist’s, der in euch wirket beide das Wollen und das Vollbringen.“ Phil. 2, 13. Vollenden weist am nachdrücklichsten von allen auf das Ende hin, und das Partizipium vollendet wird daher auch geradezu in dem Sinne von vollkommen (eine Sache, an der gar nichts mehr zu tun übrig ist) gebraucht z. B. ein vollendetes Kunstwerk, ein vollendeter Weltmann. Vollziehen und vollstrecken beziehen sich nur auf die Durchführung eines Beschlusses, z B ein Befehl, ein Urteilsspruch, ein Gesetz, ein Testament usw. wird vollzogen oder vollstreckt. Das Vollziehen kann auch mittelbar, das Vollstrecken (= etwas stracks, geradewegs tun) nur unmittelbar geschehen. Ein Gerichtshof vollzieht zwar ein Urteil, indem er den Verbrecher den Armen der strafenden Gewalt ausliefert, aber er vollstreckt es nicht selbst, sondern läßt es durch Unterbeamte (Gerichtsvollstrecker oder Gerichtsvollzieher, Scharfrichter usw.) vollstrecken Man muß also das französische pouvoir exécutif durch vollziehende Gewalt, nicht durch vollstreckende übersetzen.