88. Angelegentlich¹⁾. Dringend²⁾. Inständig³⁾.
Angelegentlich bezeichnet die warme Anteilnahme an einer Sache und dringend (eig. antreibend) die Wirkung der Wichtigkeit, Notwendigkeit und Unentbehrlichkeit einer Sache auf unser eigenes oder eines andern Entschließen. Was wir angelegentlich wünschen, darum bitten wir dringend. Wir haben angelegentliche und dringende Geschäfte; angelegentliche, sofern sie wichtig sind, dringende, sofern diese Wichtigkeit uns nötigt, sie ungesäumt vorzunehmen. „Es regnet gar arg, und niemand reist, außer wen Not treibt und dringend Geschäft“ (Goethe, an Frau v. Stein I, 132). Inständig hebt hervor, daß unser Gemüt an dem, um das wir bitten, leidenschaftlichen Anteil nimmt. Es ist daher der höchste Grad leidenschaftlichen Bittens, der beim Gebet als inbrünstig bezeichnet wird.