41. Abschaffen¹⁾. Abstellen²⁾. Abbringen³⁾. Abkommen⁴⁾.
Die ersten drei Ausdrücke sind transitiv und bedeuten: den Fortbestand eines Dinges aufheben, der letzte (abkommen) ist intransitiv und zeigt an, daß der Fortbestand eines Dinges von selbst aufhört. Abschaffen und abstellen (Gegens. einführen) setzt man, wenn das Aufheben rasch und auf Befehl geschieht, z. B. ein Gesetz, ein Fest, eine Steuer usw. wird abgeschafft; abstellen gebraucht man fast nur von Sitten und Gewohnheiten, namentlich von Mißbräuchen und Übelständen, z. B. der Magistrat hat die lästigen Störungen der Nachtruhe durch strenge Verordnungen abgestellt. Abschaffen sagt man auch (im Gegensatz zu anschaffen), wenn Personen oder Sachen, die bisher zum Besitzstande gehörten, beseitigt werden, z. B. einen Bedienten, Wagen und Pferde abschaffen, eine Anstalt schafft ein Buch ab usw. Das Abbringen (Gegens. aufbringen) geschieht allmählich und nicht auf Befehl, z. B. Vorurteile können nicht durch Verordnungen abgeschafft oder abgestellt werden; nur die Zeit und ihre vorschreitende Bildung kann sie abbringen. Abkommen sagt man auch nur von Gebräuchen; ein solcher kommt ab, wenn man ihn fernerhin zu üben unterläßt.